Satzung des HSV-Fanclubs

 

„Forever Volkspark“

(gegründet am 08. Januar 2011)

 

 

Grundsatz

Jedes Fanclub-Mitglied verpflichtet sich mit seiner Unterschrift auf der Beitrittserklärung zum Unterlassen jeglicher Gewaltanwendung vor, während und nach dem Besuch von Spielen oder sonstigen Veranstaltungen des Hamburger Sport-Verein, kurz HSV, oder des Fanclubs.

Ebenfalls verpflichtet sich jedes Fanclub-Mitglied dazu, sich satzungsgemäß zu verhalten, wenn Fanclub-Kleidung getragen wird.

Ein Verstoß gegen diesen Grundsatz beendet die Mitgliedschaft mit der Möglichkeit strafrechtlicher Verfolgung!

 

 

§ 1 Name, Sitz und Gründungsdatum

 

Der Fanclub führt den Namen

„OFC-HSV-Fanclub-„Forever Volkspark“, kurz „Forever Volkspark“,

nachstehend „Fanclub“ genannt, hat seinen Sitz

in 23863 Bargfeld-Stegen 

und wurde am 08. Januar 2011 von Stephan Schmidt gegründet.

 

Der Fanclub ist als Offizieller Fanclub beim HSV eingetragen.

 

 

§ 2 Geschäftsjahr 

 

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

 

 

§ 3 Zweck des Fanclubs

 

Sinn und Zweck des Fanclubs ist die Unterstützung des HSV bei Heim und Auswärtsspielen. Er bemüht sich, im Rahmen eines aktiven Clublebens das Bild der Fans in der Öffentlichkeit positiv zu beeinflussen. Der Fanclub ist politisch neutral und hat keine rechtsextremistischen Inhalte oder Ziele.

Der Fanclub wird unkommerziell geführt und ist nicht dazu gedacht, finanzielle Gewinne zu erzielen. Sämtliche Mitgliedsbeiträge und sonstige Einnahmen kommen ausschließlich dem Fanclub, also den Mitgliedern zu Gute.

 

 

§ 4 Beginn und Ende der Mitgliedschaft / Ehrenmitgliedschaft

 

Jede Person ist grundsätzlich berechtigt dem Fanclub beizutreten und Mitglied zu werden (Minderjährige mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten). Über einen Aufnahmeantrag, der schriftlich (Brief, Fax, Mail) eingereicht werden muss, entscheidet der Vorstand. Eine Begrenzung der Mitgliedschaft im Fanclub besteht nicht.

 

Bei einer Ablehnung müssen dem Antragsteller keine Gründe genannt werden. Eine Probezeit von 6 Monaten gilt als vereinbart.

 

Personen, die sich in besonderer Weise um den Fanclub verdient gemacht haben, können, auf Antrag des Vorstandes, von der Generalversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.

 

 

 

Weiter wird festgelegt

 

a)     Jedes Mitglied muss sich zum Gewaltverzicht bereit erklären.

b)     Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod.

c)     Die Austrittserklärung hat schriftlich (per Brief, Fax oder Mail an den Vorstand) zu erfolgen.

d)     Der Ausschluss erfolgt

  1. bei grobem oder wiederholtem Verstoß gegen die Satzung oder die Interessen des Fanclubs.
  2. Wegen unehrenhaftem Verhaltens innerhalb und außerhalb des Fanclubs.
  3. Aus sonstigen schwerwiegenden Gründen.

e)     Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand.

f)       Eine Kündigung des Mitglieds muss dem Vorstand spätestens 4 Wochen vor dem Quartalsende vorliegen.

g)     Mit der Beendigung der Mitgliedschaft erlöschen alle Ansprüche gegenüber dem Fanclub. Bereits gezahlte Beiträge werden nicht erstattet.

h)     Ehemaligen Mitgliedern ist es untersagt, weiterhin die Fanclubkleidung zu tragen.

Sie verbleibt jedoch im Eigentum der ehemaligen Mitglieder. Ein Rückkauf durch den Fanclub findet nicht statt.

 

Ehrenmitglieder

 

Ehrenmitglieder können werden:

 

a)     Aktuelle sowie ehemalige Lizenzspieler des HSV

b)     Aktuelle sowie ehemalige Trainer des HSV

c)     Vorstände sowie Aufsichtsräte des HSV

d)     Fussball-Legenden, die einen besonderen Bezug zum HSV haben / hatten

e)     Prominente, die einen besonderen Bezug zum HSV haben / hatten

 

 

 

§ 5 Mitgliedsbeitrag / Sonderbeitrag

 

Der Fanclub erhebt einen Mitgliedsbeitrag, dessen Höhe vom Vorstand aktuell wie folgt festgesetzt wird.

 

Der Mitgliedsbeitrag beträgt zur Zeit € 18,87 pro jahr. Vollzahlende Mitglieder haben das Anrecht sämtliche durch den Fanclub erworbenen Vorteile, soweit möglich, zu nutzen.

 

Familienbeitrag:

2 Erwachsene und maximal 3 eigene Kinder bis 18 Jahre zahlen € 18,87 pro Erwachsenem und € 8,87 pro Kind

 

Für Schüler ab 12 Jahre, Studenten, Erwerbslose und Rentner ist ein Beitrag von € 8,87 / Jahr zu zahlen. Teilzahlende Mitglieder können nicht in vollem Umfang die durch den Fanclub erworbenen Vorteile in Anspruch nehmen. Vollzahlende Mitglieder haben Vorrang.

 

Eine mögliche Beitragsbefreiung muss schriftlich beim Vorstand beantragt werden. Der Vorstand entscheidet über die, vorläufige, Befreiung.

Befreite Mitglieder sollen in vollem Umfang an den Aktivitäten des Fanclubs teilnehmen können.

 

Ehrenmitglieder und Kinder unter 12 Jahren sind beitragsfrei.

 

Der Vorstand behält sich das Recht auf Überprüfungen und Einzelfallentscheidungen vor.

 

Neue Mitglieder zahlen einmalig eine Aufnahmegebühr von 5,- € und passen sich danach den beschriebenen Zahlungszeiträumen an.

 

Die Bezahlung des Mitgliedsbeitrages erfolgt jährlich, jeweils zum 01. Januar jeden Jahres.

Über die weitere Mitgliedschaft von Personen, die ihren Beitrag in diesem Zeitraum nicht entrichtet haben, entscheidet der Vorstand.

Offene Beiträge werden jedoch maximal zweimal angemahnt.

Ein Austritt befreit nicht von fälligen / säumigen Beiträgen.

 

Der zu entrichtende Mitgliedsbeitrag wird vom Fanclub für notwendige finanzielle Aufwendungen (Homepage, Gebühr für OFC an den HSV, Porto, etc.) verwendet.

 

Für zusätzliche Aufwendungen (Trikots, Banner, Poster, Aufkleber usw.) kann der Fanclub einen Sonderbeitrag in erforderlicher Höhe von jedem Mitglied nachfordern.

 

Der Fanclub verfolgt keine wirtschaftlichen Interessen. Die Beiträge werden ausschließlich für satzungsgemäße Zwecke verwandt.

Überschüssige Beiträge werden in Abstimmung mit dem Vorstand für gemeinsame Zwecke verwendet.

Spenden und Beiträge von passiven Mitgliedern werden direkt für gemeinsame Aktivitäten verwendet.

 

Die Höhe der Beiträge kann auf Antrag jederzeit auf den Versammlungen geändert werden.

 

 

 

§ 6 Vorstand

 

Der Vorstand muss aus Mitgliedern des Fanclubs bestehen. Scheidet ein Vorstandsmitglied aus dem Fanclub aus, so erlischt automatisch dessen Organstellung und muss auf der nächsten Versammlung durch die Mitglieder neu bestimmt werden. Ein zu wählendes Vorstandsmitglied muss seit mindestens 6 Monaten dem Fanclub angehören und darf keine Beitragsrückstände aufweisen.



Der Vorstand besteht aus:

 

a)     dem 1. Vorsitzenden/in -

b)     dem 2. Vorsitzenden/in

c)     dem Kassierer/in

d)     dem Schriftführer/in

 

Der Fanclub wird von den Vorstandsmitgliedern gemeinsam vertreten.

 

Sämtliche Vorstandsmitglieder üben ihre Ämter ohne Vergütung aus.

Der Vorstand ist auf der jährlichen Hauptversammlung zu entlasten.

 

Die Aufgaben des Vorstandes:

 
    Aufgaben des 1. und 2. Vorsitzenden

Der 1. bzw. 2. Vorsitzende hat die Aufgabe, sich um Präsentation des Fanclubs, den Erhalt des Fanclubs, den Ablauf im Fanclub, die Einhaltung der Satzung, den Ablauf der Versammlungen und die Neuwahlen zu kümmern. In jedem Fall wird er von allen Mitgliedern des Vorstandes unterstützt.

 

 



    Aufgaben des Kassenwartes

Der Kassenwart hat die Aufgabe, sich um die Kassenführung und die Buchhaltung (d.h. um die finanziellen Ein- und Ausgaben, Aktualisierung und Korrektheit des Kassenstandes) zu kümmern. Er verpflichtet sich, alle Aktivitäten schriftlich festzuhalten und haftet für eventuelle Fehlbeträge. Er verpflichtet sich, alle Ausgaben vom Vorstand abzeichnen zu lassen. Der Kassenbericht muss bei der jährlichen Versammlung vorliegen und den Mitgliedern vorgetragen werden. Der Vorstand hat das Recht, jederzeit die Kassenführung einzusehen und zu überprüfen.

    Aufgaben des Schriftführers

Der Schriftführer hat die Aufgabe, sich um sämtlichen Schriftverkehr im Fanclub, außerhalb des Fanclubs, zu anderen Fanclubs und Vereinen zu kümmern. Auftraggeber ist der Vorstand.

 
   Treffen des Vorstandes

Der Vorstand trifft sich in unregelmäßigen Abständen, mindestens jedoch alle 8 Wochen um Aktivitäten zu planen.

    Rückerstattung von Unkosten

Finanzielle Unkosten, die durch Ämter im Fanclub anfallen, werden nach Überprüfung durch den Vorstand durch den Kassenwart zurückerstattet
 

    Haftung des Vorstandes

Der Vorstand haftet weder finanziell noch persönlich für die Mitglieder des Fanclubs. Jedes Mitglied ist für sein Handeln und Tun selbst verantwortlich und gegebenenfalls persönlich zur Verantwortung zu ziehen.

 

 

§ 7 Wahl des Vorstandes

 

Der Vorstand wird in der jährlich stattfindenden ordentlichen Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Der Vorstand muss von 75% (3/4) der anwesenden Mitglieder gewählt werden. Scheidet ein Mitglied aus seinem Amt aus, so ist in einer Mitgliederversammlung (innerhalb von 8 Wochen), ein Ersatzmitglied zu wählen.

 

Die Amtszeit der gewählten Mitglieder beträgt zwei Jahre, sie können aber jederzeit ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Die Mitglieder des Vorstandes sind verpflichtet, sämtliche Unterlagen, Dokumente, Protokolle, etc. abzuheften und bei Amtswechsel dem Nachfolger zu übergeben.

 

Der Fanclubgründer bleibt auf jeden Fall 1. Vorsitzender.

 

§ 8 Mitgliederversammlung / Wahlen

 

Die Mitgliederversammlung findet mindestens viermal im Jahr statt. Der Vorstand hat die Mitglieder 4 Wochen vorher schriftlich, auch im Internet, zu informieren.

Auf Mitgliederversammlungen gefasste Beschlüsse sind gültig, wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder anwesend sind.

Bei Fanclub internen Entscheidungen im Rahmen von Mitgliederversammlungen und

Vorstandssitzungen entscheidet die einfache Mehrheit über Annahme bzw. Ablehnung eines Antrages. Bei unentschiedenen Abstimmungen ist das Votum des

1. Vorsitzenden maßgebend.

 

 

 

Es wird nach dem üblichen Mehrheitsprinzip gewählt. Der Vorstand benennt einen Wahlleiter. Das Wahlverfahren, offene oder geheime Wahl, wird von den Mitgliedern von Fall zu Fall selbst entschieden. Ob ein Mitglied die Wahl annimmt, bleibt ihm selbst überlassen. Man darf sich auch selber wählen.

 

Der Vorstand muss im Übrigen aus mindestens einem Vereinsmitglied bestehen.

 

 

§ 9 Garantierte Vorteile für Fanclubmitglieder

 

Bei Fahrten zu Spielen oder sonstigen Veranstaltungen des HSV haben die Mitglieder des Fanclubs ein Vorrecht - bis zu einer vom Vorstand festgesetzten Frist - auf die zur Verfügung stehenden Fahrplätze und Eintrittskarten, sowie ein Vorrecht auf Fanartikel und Vergünstigungen für Fanclubmitglieder, die vom HSV zur Verfügung gestellt werden.

 

 

§ 10 Satzung / Satzungsänderungen


Vor der Unterschrift unter die Beitrittserklärung wird jedem neuen Mitglied die Satzung zugänglich gemacht. Den Mitgliedern ist bekannt, dass die Satzung rechtskräftig ist.

Satzungsänderungen können nur auf den jährlich stattfindenden Hauptversammlungen vorgenommen werden und müssen 4 Wochen vor den Versammlungen schriftlich oder mündlich dem Vorstand vorgetragen werden. Eine Satzungsänderung kann nur vorgenommen werden, wenn 51% aller anwesenden Mitglieder des Fanclubs dafür stimmen.

Es reicht also die einfache Mehrheit.

 

Grobe Verstöße gegen die Satzung können zur Kündigung der Mitgliedschaft führen. Der Vorstand berät über solche Schritte intern und teilt den Mitgliedern den Entschluss persönlich auf der Versammlung mit. Der Beschluss muss von 75% des Vorstandes getragen werden.

 

   Die Bekanntgabe der Satzung

Die Satzung kann jederzeit beim Schriftwart eingesehen werden. Jedes Mitglied hat die Möglichkeit, vor Eintritt in den Fanclub die Satzung einzusehen und hat dies auf dem Eintrittsformular zu quittieren, mit seiner Unterschrift erkennt er die Satzung an.

Die Satzung ist auch Online jederzeit unter

 

http://forever-volkspark.jimdo.com

 

einzusehen.

 

 

 

§ 11 Auflösung des Fanclubs

 

Die Auflösung des Fanclubs erfolgt durch Beschluss der Mitgliederversammlung, wobei 75% (3/4) der Mitglieder für die Auflösung stimmen müssen. Bei Auflösung des Fanclubs wird dessen gesamtes Vermögen unter allen Mitgliedern aufgeteilt.

Sollte der Fanclub bei seiner Auflösung in einen anderen Fanclub übergehen, so gehen sämtliche Mitgliedschaften und noch vorhandenes Vermögen ebenfalls in den neuen Fanclub über.

 

 

 

Bargfeld-Stegen, den 24. Januar 2016

Vervielfältigung der Website "forever-volkspark.jimdo.com" und ihrer Unterseiten, auch Auszugsweise, bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung des Fanclubs "Forever Volkspark".

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